Der BUND Mecklenburg-Vorpommern hat eine Broschüre „Wegweiser Gehölzschutz in Mecklenburg-Vorpommern“ herausgegeben. Sie erläutert Fragen, die nach Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes und des Naturschutzausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern am 1. März 2010 aufgetreten sind. So wird beispielsweise erklärt, welche Bäume in Mecklenburg-Vorpommern geschützt sind, wann und von wem Ausnahmegenehmigungen erteilt werden und was bei Baumfällungen ohne Genehmigung passiert (sie können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden). Die 40-seitige Broschüre kann in der BUND Landesgeschäftsstelle bestellt werden (Tel: 0385-5213390) und ist auch im Internet unter www.bund-mv.de, Alleenschutz zu finden.
mehr...Zu dem Beitrag „Kettensägen für die Baumpflege“ in der letzten Ausgabe der BaumZeitung erreichte uns eine Antwort von Dirk Lingens, Fachagrarwirt Baumpflege, Arfrade und Ausbilder der Münchner Baumkletterschule:
„Herr Ruppert schildert in seinem Artikel sehr genau und anschaulich, welche Bedingungen eine Kettensäge für die Baumpflege erfüllen muss. Es wird deutlich, dass ein besonderes Gefährdungspotenzial durch erhöhte Rückschlaggefahr besteht und welche Maßnahmen seitens der Hersteller getroffen werden, um die Gefahr zu reduzieren. Der Artikel baut auf der Grundannahme auf, dass sich Top-Handle-Maschinen in der Baumpflege bewährt haben und ihr Einsatz dort sinnvoll ist.
Die Frage, die sich mir stellt, ist: Ist das verbleibende Risiko angesichts hoher Unfallzahlen vertretbar? Und weiter gefragt: Bedarf es überhaupt dieser Top-Handle-Maschinen?
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