In einem Gemeinschaftsgarten hat ein Mieter eigenmächtig einen Baum gefällt. Nun stellt sich für einen der Wohnungsbesitzer die Frage nach Schadensersatz. Eine anderer Leser fragt: Ist ein Baumkataster vorgeschrieben?
Antworten gibt Rainer Hilsberg in seinem Beitrag in der April-Ausgabe der TASPO BAUMZEITUNG.
