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Fällgenehmigung auch bei nicht geschütztem Baum?

Fällgenehmigung auch bei nicht geschütztem Baum?

Auch wenn keine Baumschutzsatzung/-verordnung existiert, darf man mit seinem Baum nicht ohne weiteres machen, was man will.

Wann eine Fällergenehmigung notwendig ist, erläutert Rechtsexperte Rainer Hilsberg in seinem Beitrag in der TASPO BAUMZEITUNG 3/2017.

Die Eingriffsregelung ist eine Auffangschutzregelung für Bäume ohne förmliche Unterschutzstellung. (Foto: Hilsberg)
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