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Baumkontrolle bei abgestorbenem Naturdenkmal

Baumkontrolle bei abgestorbenem Naturdenkmal

Wenn Baum-Naturdenkmale entfernt werden müssen, bleibt manchmal der Stamm ohne Krone stehen oder er wird als liegendes Totholz an Ort und Stelle belassen. Gelten diese Baum-Naturdenkmale nach der Fällung rechtlich weiterhin als Naturdenkmal? Und wie verhält es sich dann mit der Baumkontrolle?

Antworten gibt Rechtsexperte Rainer Hilsberg in der August-Ausgabe der TASPO BAUMZEITUNG.

Im Wald oder in naturbelassenen Teilen eines Parks ist liegendes Totholz unproblematisch. (Foto: M. Borowski)
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