Wenn Baum-Naturdenkmale entfernt werden müssen, bleibt manchmal der Stamm ohne Krone stehen oder er wird als liegendes Totholz an Ort und Stelle belassen. Gelten diese Baum-Naturdenkmale nach der Fällung rechtlich weiterhin als Naturdenkmal? Und wie verhält es sich dann mit der Baumkontrolle?
Antworten gibt Rechtsexperte Rainer Hilsberg in der August-Ausgabe der TASPO BAUMZEITUNG.
