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Rechtsnachfolge in Ersatzpflanzungsanordnung

Rechtsnachfolge in Ersatzpflanzungsanordnung

Wer muss die zeitlich vor einem Grundstücksverkauf nach Baumschutzsatzung/-verordnung bestandskräftig angeordnete, aber noch nicht vorgenommene Ersatzpflanzung ausführen – der alte oder der neue Grundstückseigentümer?

Mit dieser Frage beschäftigt sich Rainer Hilsberg ausführlich in der Dezember-Ausgabe der TASPO BAUMZEITUNG.

Werden geschützte Bäume gefällt, können Ersatzpflanzungen gefordert werden. (Foto: R. Hilsberg)
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