Wer muss die zeitlich vor einem Grundstücksverkauf nach Baumschutzsatzung/-verordnung bestandskräftig angeordnete, aber noch nicht vorgenommene Ersatzpflanzung ausführen – der alte oder der neue Grundstückseigentümer?
Mit dieser Frage beschäftigt sich Rainer Hilsberg ausführlich in der Dezember-Ausgabe der TASPO BAUMZEITUNG.
