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Beseitigung umgestürzter Bäume nach Sturm

Beseitigung umgestürzter Bäume nach Sturm

Wer ist nach einem Sturm zur Beseitigung von Bäumen oder Baumteilen, die auf das Nachbargrundstück gefallen sind, verpflichtet – der Baumeigentümer oder der Nachbar?

Rechtsexperte Rainer Hilsberg gibt Antworten in seinem Beitrag in der April-Ausgabe der TASPO BAUMZEITUNG.

Ist ein Baum von einem privaten Grundstück auf ein Grundstück der öffentlichen Hand gefallen, muss diese den Baum entsorgen. (Foto: Jan Mallander)
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