Wer ist nach einem Sturm zur Beseitigung von Bäumen oder Baumteilen, die auf das Nachbargrundstück gefallen sind, verpflichtet – der Baumeigentümer oder der Nachbar?
Rechtsexperte Rainer Hilsberg gibt Antworten in seinem Beitrag in der April-Ausgabe der TASPO BAUMZEITUNG.
