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Freischneiden von Stromleitungen

Freischneiden von Stromleitungen

Wenn nach nicht fachgerechtem Freischneiden von Stromleitungen Bäume geschädigt werden oder sogar absterben, stellt sich für den Baumbesitzer die Frage nach Schadenersatz.

Rechtsexperte Rainer Hilsberg erläutert in seinem Beitrag in der TASPO BAUMZEITUNG 3/2018 die rechtlichen Hintergründe.

Nach Urteil des Landgerichts Kiel steht dem Grundstückseigentümer ein Schadensersatzanspruch zu, wenn die Bäume unter einer Freileitung erheblich über das erforderliche und zumutbare Maß zurückgeschnitten werden. Dies gilt nicht, wenn aufgrund einer Dienstbarkeit eine Bepflanzung verboten ist. (Foto: Hilsberg)
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