Sind Ersatzpflanzungen auch an einer Gründstücksgrenze zulässig? Und wie verhält es sich mit der Verkehrssicherheitspflicht bei einer Allee, die aufgrund des Notwegerechts benutzt wird?
Antworten gibt Rechtsexperte Rainer Hilsberg in der August-Ausgabe der TASPO BAUMZEITUNG.

Notwegerecht: Wer ist verkehrssicherheitspflichtig?
Die Zufahrt zu einem Grundstück mit Pflegeheim ist nur über ein anderes privates Grundstück möglich. Der Weg ist eine Allee mit Schotterstraße. Der Eigentümer des Weges hat ein Wegerecht eingeräumt, das aber nicht vertraglich gesichert oder im Grundbuch vermerkt ist. Diese Allee ist die einzige Möglichkeit auf das Grundstück zu gelangen, der Eigentümer des Weges benutzt den Weg nicht. Wer ist für die Instandhaltung des Weges verantwortlich bzw. für die Kosten der Instandhaltung? Wer ist verantwortlich für die Verkehrssicherheit der Bäume? Kann der Halter/Nutzer eigenmächtig Maßnahmen an den Bäumen und am Weg veranlassen? //
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