Bei der neueren Rechtsprechung insbesondere zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen geht es beispielsweise um Schadensersatz bei Astbruch im öffentlichen Verkehrsraum, die Haftung einer Gemeinde bei der Beauftragung eines Fachunternehmens mit der Durchführung eingehender Untersuchungen oder die Zustandsverantwortlichkeit des Baumeigentümers bei Eichenprozessionsspinner-Befall des Baumes.
Rechtsexperte Rainer Hilsberg gibt in der Februar-Ausgabe der TASPO BAUMZEITUNG einen Überblick.

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