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Kontrolle von Privatbäumen an öffentlichen Straßen

Kontrolle von Privatbäumen an öffentlichen Straßen

Wer ist zuständig für die Verkehrssicherungspflicht bei Privatbäumen an öffentlichen Straßen? Inwieweit trifft es den Straßenunterhaltungsträger?

Rechtsexperte Rainer Hilsberg nimmt dazu in der Juni-Ausgabe der TASPO Baumzeitung Stellung.

Eine Baumreihe zur Einbindung der Straße in die Landschaft, sie gehört als Bestandteil des Straßenkörpers zur Straße. (Foto: Rainer Hilsberg)

Wer muss die Bäume kontrollieren?

Die Straße, welche dem Fahrzeugführer Sicherheit bieten soll, wird von öffentlicher Hand in puncto Sicherheit verwaltet und unterhalten. Fahrbahnsanierungen, Beschilderung und andere Dinge mehr sind in guter öffentlicher Hand. Was aber ist mit den Gefahren durch Bäume, die zu großen Teilen beidseits der Straße stehen und die Sicherheit der Fahrzeuglenker ins Wanken bringen (können)? Liegen die Kontrolle eines Baumes und die eventuelle Beseitigung eines Problems ausschließlich beim jeweiligen Eigentümer des Baumes? Oder ist das die originäre Verpflichtung desjenigen, der den Verkehr einer Straße eröffnet und entsprechend sicher zu unterhalten hat, die des Straßenunterhaltungsträgers also? //

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