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Mountainbike im Wald: Wann haftet der Waldbesitzer?

Mountainbike im Wald: Wann haftet der Waldbesitzer?

Wenn Mountainbiker im Wald illegal Schanzen oder Ähnliches errichten und es dann zu einem Unfall kommt, stellt sich die Frage der Haftung.

Rechtsexperte Rainer Hilsberg erläutert den Fall in der Oktober-Ausgabe der TASPO BAUMZEITUNG.

Wer haftet bei Unfall eines Mountainbikers?

Es geht um die Frage der Haftung, wenn Mountainbiker illegal Schanzen und andere waldatypische Gefahren im Wald (abseits von Wegen) schaffen. Haftet der Waldeigentümer, wenn es zu einem Unfall an diesen Hindernissen kommt? Haftet er wenn er diese „Einrichtungen“ duldet beziehungsweise sie nicht beseitigt? Ich betreue einige Waldflächen, auf denen dieses Problem besteht. In vielen Wäldern nimmt diese illegale Nutzung leider zu. //

Verbotsschild an einer (illegalen) Mountainbike-Strecke – der Waldeigentümer ist nicht verpflichtet, die Anlage zu dulden. (Fotos: Rainer Hilsberg)
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