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Betretungsrecht für Waldkindergarten

Betretungsrecht für Waldkindergarten

Darf ein Waldeigentümer die Inanspruchnahme seiner Fläche durch einen Waldkindergarten ablehnen?

Rechtsexperte Rainer Hilsberg nimmt dazu in der Dezember-Ausgabe der TASPO BAUMZEITUNG Stellung.

Ist das Betretungsrecht aus § 2 Landesforstgesetz NRW nicht ausreichend?

„Wir haben ein Privatgrundstück gepachtet als Hauptgelände des Waldkindergartens, müssen jedoch den angrenzenden Wald zu täglichen Ausflügen nutzen. Diese angrenzenden Waldeigentümer lehnen eine regelmäßige Inanspruchnahme ihrer Flächen durch unseren Waldkindergarten aber ab. Sie sehen mit dem Betrieb des Waldkindergartens eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung ihres Eigentums.

Bereits die Aufstellung eines solchen Schildes geht über das Betretungsrecht hinaus. (Foto: Rainer Hilsberg)

Es werde die Anlage von jedweden Spiel- und Aufhaltsorten auf ihren Flächen, die in Verbindung mit dem Betrieb des Waldkindergartens stehen, nicht geduldet und untersagt. Auch das Betreten ihrer Waldparzellen zur Nutzung als Spiel- und Aufenthaltsorte werde nicht gestattet. Sind diese Ausführungen rechtlich haltbar?“ //

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