Gerade in kleinen Kommunen ist die Baumkontrolle nicht immer gut organisiert. Wie verhält es sich bei Organisationsverschulden mit der Haftung im Schadenfall?
Rechtsexperte Rainer Hilsberg nimmt in seinem Beitrag in der April-Ausgabe der TASPO Baumzeitung Stellung.
Bin ich haftbar, wenn die Verwaltung die Baumkontrolle schlecht organisiert?
Frage: Ich arbeite für einen kleine Kommune, bin dort für die Gartenabteilung zuständig. Vor vier Jahren habe ich das Zertifikat zum Baumkontrolleur erlangt, weil es in unserer Kommune bis dahin keine Baumkontrolle gab. Da ich eine Regelbaumkontrolle zeitlich nicht leisten kann, und weil es an jeglicher Struktur fehlt (es gibt kein Kataster, keinerlei Aufzeichnungen) habe ich bisher im „Feuerwehrverfahren“ gehandelt und zunächst überall in den Bereichen, wo eine hohe Sicherheitserwartung vorherrscht, die Verkehrssicherheit hergestellt. Das war mit erheblichen Kosten verbunden, da es natürlich ein hohes Vorkommen an Problemen gab. Meine Bitten an die Verwaltung, hier ein Gesamtkonstrukt zu erschaffen (Regelbaumkontrolle, Katastererstellung, Pflegeverträge) und auch den Baumschutz auf Baustellen, sowie Waldrandkontrollen Beachtung zu schenken, verhallen im Nirgendwo.

Es gibt noch nicht einmal eine Stellenbeschreibung für mich und eine Dienstanweisung Baumkontrolle auch nicht. Auf der anderen Seite gibt es in der gesamten Verwaltung auch niemanden, der sich mit dieser Sache befasst oder Fachkenntnis hat. Meine Frage: Hier liegt ja ein deutliches Organisationsverschulden seitens der Verwaltung vor. Inwiefern bin ich mit haftbar im Schadenfall, wie kann und soll ich hier weiter vorgehen? //
Baumrecht_02_2022