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Schadenersatz nach „Methode Koch“ auch bei Wald?

Schadenersatz nach „Methode Koch“ auch bei Wald?

Wann spricht man von einem waldähnlichen Baum bestand und inwiefern greift hier die Methode Koch zur Wertermittlung bei irrtümlicher Fällung?

Rechtsexperte Rainer Hilsberg erläutert in der Juni-Ausgabe der TASPO BAUMZEITUNG die Rechtslage.

Wie ist der Wert einer waldähnlichen Fläche zu bewerten?

Frage: Ich bin zuständig für die Grünflächen der Stadt B. Im Februar haben wir auf einem städtischen Grundstück eine waldähnliche Fläche im Wohngebiet, angrenzend an ein Waldstück roden müssen, da diese Bäume nicht mehr als verkehrssicher einzustufen waren. Bei den Rodungsarbeiten wurde der Grenzverlauf zwischen dem städtischen und dem angrenzenden Grundstück der privaten Parzelle (Bauplatz) irrtümlich falsch rekonstruiert. Bei dieser Aktion wurden 10 Bäume (6 Eichen, 3 Buchen, 1 Weide) auf Privatgelände mit entfernt.

Für die Qualifizierung einer Fläche als Wald kommt es allein auf die tatsächlichen Verhältnisse an. (Foto: Rainer Hilsberg)

Das führte zum Konflikt und es wurde ein unabhängiger Gutachter eingeschaltet, der die Fläche als waldähnliche Fläche einstufte und die gefällten Bäume überwiegend als Industrieholz bewertete. Der Geschädigte akzeptiert das Gutachten nicht, da er hierzu eine Einzelbaumbewertung nach „Methode Koch“ vorsieht. Wann spricht man von einem waldähnlichen Baumbestand und inwiefern greift hier die Methode Koch zur Wertermittlung bei irrtümlicher Fällung? //

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