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Haftet der Auftragnehmer für Subunternehmer?

Haftet der Auftragnehmer für Subunternehmer?

Bei Baumkontrollen ist es durchaus üblich, dass der Auftragnehmer einen Subunternehmer mit der Durchführung der Arbeit beauftragt. Inwieweit aber haftet der Auftragnehmer dann für den Subunternehmer?

Rechtsexperte Rainer Hilsberg geht dieser Frage in der TASPO BAUMZEITUNG 4/2022 nach.

Hilft ein Haftungsausschluss im Vertrag mit Subunternehmen?

Frage: Ich frage mich seit längerer Zeit, inwieweit ich in ein Gerichtsverfahren verwickelt werden kann, wenn Subunternehmer bei der Baumkontrolle einen Fehler machen, der zu einem Unfall führt. Ich achte darauf, dass alle Beteiligten eine Berufshaftpflichtversicherung haben und zertifiziert sind. Macht es in Hinblick auf Teilhaftungen oder strafrechtliche Verfahren einen Unterschied, ob ich mit anderen Sachverständigenbüros zusammenarbeite oder ob es sich um freie Mitarbeiter:innen handelt? Freien Mitarbeitern:innen biete ich an, dass sie bei Grenzfällen oder schwierigen Bäumen „2. Kontrolle“ vermerken können, damit ich mir einen Baum genauer ansehe. Das verkleinert das Risiko etwas. Fehleinschätzungen, Eingabe- und Flüchtigkeitsfehler stellen nach meinen Erfahrungen jedoch die größeren Fehlerquellen dar.

Insbesondere Bäume entlang von Straßen sind in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren. Wird dafür ein Subunternehmer beauftragt, muss das damit verbundene Personalrisiko getragen werden.

Aus diesem Grund lege ich freien Mitarbeitern:innen eine Datenkorrektur nahe und überprüfe selbst auch mit Hilfe von Abfragen die Datensätze auf widersprüchliche Angaben. Die auffälligen Bäume kontrolliere ich anschließend vor Ort. Mit den Zweitkontrollen und der Datenkorrektur ist ein beträchtlicher Aufwand verbunden, den ich gerne reduzieren würde. Kann ich mich damit überhaupt vor Schadenersatzansprüchen oder strafrechtlichen Verfahren schützen? Eine Anwältin hat mir einen Haftungsausschluss in den Verträgen mit Subunternehmern empfohlen:

„Der Auftraggeber haftet nicht für Sachschäden, Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben, die durch fahrlässiges, grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Auftragnehmers entstehen.“

Wie schätzen Sie diese Lösung ein? //

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