Immer wieder kommt es zu Streitfällen, weil Bäume bestehende oder geplante Photovoltaikanlagen verschatten. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 verschärft sich dieser Konflikt.
Rechtsexperte Rainer Hilsberg geht dieser Frage in der TASPO BAUMZEITUNG 6/2022 nach.
Was hat Vorrang: Baumschutz oder die Photovoltaikanlage?
Frage: Immer öfter werden Anträge auf Befreiung von den Verboten einer Baumschutzsatzung/-verordnung damit begründet, dass durch Bäume eine nicht hinnehmbare Verschattung der bestehenden oder geplanten Aufdach-Solaranlage zur Stromerzeugung eintrete und deshalb ein wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich sei. Wir haben solche Anträge bislang mit Verweis auf die Rechtsprechung abgelehnt.
Jetzt wurde neu in § 2 Satz 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 ein „überragendes öffentliches Interesse“ als Abwägungsbelang zur Beschleunigung von Klimaschutzvorhaben festgelegt. Hat sich dadurch die Rechtslage geändert? Wem gebührt bei einem Konflikt zwischen Baumschutz und Solaranlage der Vorrang? //

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