Klar ist, dass alle zum Benutzen angebotenen oder bekanntermaßen genutzten Flächen der Verkehrssicherheit unterliegen. Probleme verursachen beispielsweise viele kleine baumbewachsene Inseln in einem See mit Ruderbootverkehr, die aufgrund von Natur- und Vogelschutz beziehungsweise wegen des zu hohen Aufwands kaum zu kontrollieren sind.
Kommune: Pflicht zur Verkehrssicherung
Die Kommune als Grundstückseigentümerin trifft zunächst die Pflicht zur Verkehrssicherung, wie Hilsberg in seinem Beitrag ausführt. Außerdem hat sie dem Pächter den Bootsverleih mittels Pachtvertrag gestattet. Der Pächter kann die Gefahren etwa durch Fällen der Bäume nicht selbst beseitigen, weil er in diesem Zug auf fremdes Eigentum der Kommune zugreifen müsste.