Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Juli 2015 (Az. V ZR 229/14)1 kann ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn nicht die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen verursachten Verschattung verlangen. Warum es kein allgemeines Recht auf Sonnenschein gibt, erläutert Rainer Hilsberg in seinem Beitrag in der Oktober-Ausgabe der BaumZeitung.