Haftet der Obstbaumeigentümer bei Ernteunfällen?
Zunehmend wird eine (einfache) Vermittlung von „Anbietern“ von Obst für solche, die sich gerne Obst pflücken möchten, über ein gelbes Band organisiert, das die zur Beerntung freigegeben Bäume markiert. Dabei ist nach meiner Auffassung und vieler, die mir dies zugetragen haben, die Haftung für zum Teil schwere Unfälle mit Querschnittslähmung oder Todesfolge, zum Beispiel bei Leiterbenutzung, nicht geklärt. Die Frage ist, ob Versicherungen eventuell den, der zur Nutzung des „Gelben Bands“ aufgerufen hat, oder den, der das „Gelbe Band“ angebracht hat, zur Haftung heranziehen können („Eröffnung eines Verkehrs“). Oder haftet gar der Eigentümer des Grundstücks (der Bäume), wo etwa die Leiter in Mauslöcher einsinkt und dadurch der Pflückende zu Fall kommt?
Die Antwort von Rainer Hilsberg lesen Sie in seinem ausführlichen Beitrag in der April-Ausgabe der TASPO Baumzeitung.