Wegen einer bestehenden Baumschutzverordnung hat eine Gemeinde die Fällung von alten Pappeln untersagt. Muss die Ablehnung akzeptiert werden, auch wenn die Gefahr eines Baumsturzes besteht? Rechtsexperte Rainer Hilsberg nimmt dazu in der April-Ausgabe der TAS BAUMZEITUNG Stellung.