BaumRecht: Freischneiden von Stromleitungen
Nach Urteil des Landgerichts Kiel steht dem Grundstückseigentümer ein Schadensersatzanspruch zu, wenn die Bäume unter einer Freileitung erheblich über das erforderliche und zumutbare Maß zurückgeschnitten werden. Dies gilt nicht, wenn aufgrund einer Dienstbarkeit eine Bepflanzung verboten ist. (Foto: Hilsberg)