Der Winterdienst zur Wahrung der Verkehrssicherheit sämtlicher Verkehrsteilnehmer ist in urbanen Gebieten unabdingbar. Entsprechende gesetzliche Grundlagen (Bundesfernstraßengesetz, Straßengesetze der Länder, Bürgerliches Gesetzbuch) regeln die Verpflichtung der Städte und Gemeinden zur Reinigung von Straßen und Plätzen. In Berlin erfolgt dieser durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) im Auftrag des Berliner Senats. Seit rund 20 Jahren wird hierfür der differenzierte Winterdienst auf rund 3.500 Straßenkilometern praktiziert, wodurch viele Straßenbäume in unterschiedlichen Mengen mit Auftausalzen in Kontakt kommen.
Download: Ergänzende Literatur
Wie die Auswirkungen von Auftausalz auf Bäume sind und welche planerischen Möglichkeiten bei Neupflanzungen gibt, um die Streusalzbelastung zu minimieren, lesen Sie in der TASPO Baumzeitung 2/2022. Die ergänzende Literaturliste können Sie hier herunterladen. Der Artikel ist außerdem eine gekürzte, aktualisierte Zusammenfassung des gleichnamigen Beitrags aus dem Jahrbuch der Baumpflege 2020.